FAQ
Sie haben Fragen? Wir die Antworten.
Fragen zur Physiotherapie
Das Anmeldeformular muss vor der ersten Behandlung ausgefüllt sein – online oder bei Bedarf direkt vor Ort.
Patienten, die ihn nicht ausfüllen, können wir nicht behandeln. Wir sind darauf angewiesen, dass Sie die Fragen wahrheitsgemäss beantworten.
Der medizinische Fragebogen ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Krankheitsgeschichte. Er hilft uns, die passende physiotherapeutische Hypothese zu stellen, einen Behandlungsplan zu erstellen und die Therapie optimal zu beginnen. Wenn Sie den Fragebogen vor der Therapie ausfüllen, kann sich Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut zielgerichteter auf Sie und Ihr Erstgespräch vorbereiten.
Sollten Sie den Fragebogen und das Anmeldeformular noch nicht ausgefüllt haben, bitten wir Sie zum ersten Termin Ihre gültige ärztliche Verordnung und Ihre Krankenkassenkarte mitzunehmen. Wenn der Grund für die Therapie ein Unfall ist, benötigen wir zusätzlich noch das exakte Unfalldatum, die Unfallversicherung, sowie die Schadennummer. Ausserdem ist das Tragen oder Mitbringen bequemer Kleidung ratsam.
Für den Heilungsverlauf ist die therapeutische Kontinuität entscheidend. Daher werden die meisten Behandlungen beim gleichen Therapeuten durchgeführt. Während Ferien oder Abwesenheiten Ihres Therapeuten übernehmen vorübergehend andere Therapeuten Ihre Behandlung. Dies wird natürlich mit Ihnen vorher abgesprochen. Auch eine enge Abstimmung zwischen den Therapeuten ist für uns selbstverständlich.
Ja, das ist jederzeit möglich. Wenn Sie Ihre Therapie bei einem anderen Therapeuten fortsetzten möchten, vermitteln wir Ihnen gerne einen neuen Therapeuten. Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn zum Beispiel das Vertrauensverhältnis nicht optimal ist oder ein anderer Therapeut mit einem alternativen Ansatz neue Impulse in die Behandlung bringen kann. Wenden Sie sich dafür einfach an uns persönlich.
Eine Behandlung dauert 25-30 Minuten, inklusive An – und Abziehen, Termine vereinbaren, kurze Dokumentationen. Der Fokus der ersten Behandlung liegt auf einer gründlichen Anamnese.
Das ist abhängig von der Schwere des Problems, sowie vom Heilungsverlauf. Sie planen mit Ihrem Therapeuten gemeinsam die Therapiefrequenz.
Gezieltes Training kann Ihren Heilungsverlauf positiv beeinflussen. Natürlich sind Übungsprogramme für zu Hause nur so gut, wie sie auch umgesetzt werden. Deswegen wird Ihnen Ihr Therapeut Übungen empfehlen, die für Sie machbar sind.
Massage – Techniken sind in der Physiotherapie ein fester Bestandteil. Die Aufgabe des Therapeuten ist es für die Rehabilitation eine passende Behandlungsmethode anzuwenden und dies muss nicht zwingend eine Massage sein.
Für Wohlfühl-Behandlungen haben wir die EMR-Anerkennung. Erkundigen Sie sich bitte vor dem ersten Termin, ob Ihre Zusatzversicherung die Kosten übernimmt.
Wenn Sie krank sind, sagen Sie bitte Ihren Termin mindestens 24 Stunden vorher ab.
Fragen zur Verordnung für Physiotherapie
Eine Verordnung für Physiotherapie ist 3 Monate gültig. Den ersten Termin sollten Sie jedoch innerhalb von 5 Wochen nach dem Ausstellungsdatum vereinbaren.
Die Verordnung ist in so einem Fall leider nicht mehr gültig. Wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt/Ärztin, um eine neue Verordnung zu beantragen.
Natürlich können Sie unsere Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie dabei unsere aktuellen Preise.
Ja. In der Schweiz haben Sie freie Therapeutenwahl. Sie entscheiden also selbst, wo Sie Ihre Therapie machen möchten, unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus. Das gilt auch dann, wenn Ihr Arzt eine bestimmte Praxis auf der Verordnung angegeben hat. Und selbst
wenn die Behandlung bereits läuft, können Sie jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln.
Fragen zu Terminabsagen
Ja natürlich. Bitte informieren Sie uns möglichst früh über eine Absage. Dann können wir den Termin an andere Patienten vergeben. Meldungen, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin eintreffen, müssen wir Ihnen mit 50 CHF pro geplante halbe Stunde privat in Rechnung stellen, wenn wir diesen nicht neu belegen können.
Termine können Sie über unser Kontaktformular, über E-Mail, telefonisch, auf dem Anrufbeantworter oder persönlich bei uns stornieren. Bitte melden Sie sich rechtzeitig ab.
Bei Absagen unter 24 Stunden müssen wir Ihnen die Kosten privat in Rechnung stellen (50 CHF pro geplante halbe Stunde), wenn wir diesen nicht neu belegen können.
Ja, aber: können wir kurzfristige Absagen unter 24 Stunden nicht mehr anderweitig vergeben, müssen wir sie Ihnen privat in Rechnung stellen mit 50 CHF pro geplante halbe Stunde.
Wenn Sie einen Termin weder absagen, noch erscheinen, müssen wir den Ausfall privat in Rechnung stellen. Dafür verrechnen wir Ihnen privat 50 CHF pro geplante halbe Stunde, wenn wir diesen Termin nicht neu vergeben können. Wenn die Behandlung bereits läuft, können Sie jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln.
Wenn ein Termin nicht neu vergeben werden kann, sei es wegen einer sehr kurzfristigen Absage oder weil sich kein Ersatzpatient für diesen Slot finden lässt, müssen wir Ihnen 50 CHF pro geplante halbe Stunde privat verrechnen.
Fragen zum Training
Sie können während unserer Öffnungszeiten jederzeit trainieren. Veränderte Öffnungszeiten finden Sie aktualisiert auf unserem Google-Business Profil und wir informieren Sie zeitnah mit einem Aushang in unserer Praxis.
Ja, wir sind von der Zusatzversicherung anerkannt. Die Höhe des Betrages hängt von Ihrer Versicherung ab. Dazu können Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung informieren.
Nein, das Abo ist nicht auf eine andere Person übertragbar.
Ihre Genesung geht natürlich vor. Wenn sie uns ein Arztzeugnis vorlegen, verlängert sich das Abo automatisch für den Zeitraum des Ausfalls.
Ja, das ist möglich. Sie können bei uns einen Time-Stop für mindestens einen Monat – bis zu maximal 6 Monaten – einlegen. Wir verrechnen einen Betrag von 20 CHF pro Monat. Dieser Betrag ist vor Ort oder mit einem Einzahlungsschein zu begleichen. Die Zeit wird am Ende Ihres Abos gutgeschrieben.